Rechtsanwalt
Wer sein Recht nicht wahrt, gibt es auf. Ernst Raupach


Engagierte Interessenvertretung ist für Rechtsanwalt Hannes Ballhaus kein leeres Schlagwort. Er setzt sich ein für Betriebsräte und die Mitarbeiter in den Unternehmen sämtlicher Branchen. Im Rahmen seiner Tätigkeit erstellt und prüft Herr Ballhaus Betriebsvereinbarungen und führt Verhandlungen im Unternehmen, einschließlich Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Er vertritt erfolgreich Mandanten in gerichtlichen Beschlussverfahren über Mitbestimmungsrechte, personelle Einzelmaßnahmen oder in Betriebsratswahlverfahren. Darüber hinaus verhandelt er engagiert Regelungsstreitigkeiten, z.B. bei Arbeitszeitfragen, in Einigungsstellen. Abgerundet wird das Tätigkeitsfeld durch die kompetente Bearbeitung sämtlicher Fragen aus dem Einzelarbeitsverhältnis vom Mitarbeiter bis zur Führungskraft.
Vita:
| 2011 | erfolgreicher Abschluss Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht |
| 2011 | Rechtsanwalt bei Löffler, Steigelmann, Krieger & Partner |
| 2010 | Volljurist in der Personalabteilung einer deutschen Universität |
| 2010 | Zulassung als Rechtsanwalt |
| 2008-2010 | Referendariat am Landgericht Darmstadt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht |
| 2009-2010 | Nebentätigkeit in einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Heidelberg |
| 2000-2007 | Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg |
| 1996-1999 | Ausbildung zum Bankkaufmann und Finanzassistent bei einer deutschen Großbank im Anschluss Tätigkeit im Bereich Privat-Banking |
Herunterladen:
Fortbildungsbescheinigung 2011 Hannes Ballhaus