Rechtsanwalt

Wer sein Recht nicht wahrt, gibt es auf. Ernst Raupach

Engagierte Interessenvertretung ist für Rechtsanwalt Hannes Ballhaus kein leeres Schlagwort. Er setzt sich ein für Betriebsräte und die Mitarbeiter in den Unternehmen sämtlicher Branchen. Im Rahmen seiner Tätigkeit erstellt und prüft Herr Ballhaus Betriebsvereinbarungen und führt Verhandlungen im Unternehmen, einschließlich Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Er vertritt erfolgreich Mandanten in gerichtlichen Beschlussverfahren über Mitbestimmungsrechte, personelle Einzelmaßnahmen oder in Betriebsratswahlverfahren. Darüber hinaus verhandelt er engagiert Regelungsstreitigkeiten, z.B. bei Arbeitszeitfragen, in Einigungsstellen. Abgerundet wird das Tätigkeitsfeld durch die kompetente Bearbeitung sämtlicher Fragen aus dem Einzelarbeitsverhältnis vom Mitarbeiter bis zur Führungskraft.

Vita:

2011 erfolgreicher Abschluss Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht
2011 Rechtsanwalt bei Löffler, Steigelmann, Krieger & Partner
2010 Volljurist in der Personalabteilung einer deutschen Universität
2010 Zulassung als Rechtsanwalt
2008-2010 Referendariat am Landgericht Darmstadt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
2009-2010 Nebentätigkeit in einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Heidelberg
2000-2007 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
1996-1999 Ausbildung zum Bankkaufmann und Finanzassistent bei einer deutschen Großbank
im Anschluss Tätigkeit im Bereich Privat-Banking

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pdfFortbildungsbescheinigung 2011 Hannes Ballhaus