Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Bertolt Brecht

Rechtsanwalt Alexander Fischer arbeitet in unserer Partnerschaft primär im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts, angefangen beim Tarifvertragsrecht, über das Erstellen von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, das Überprüfen der Rechte von Betriebs- und Personalräten bei Einstellungen, Ein- und Umgruppierungen, Versetzungen, bis hin zur Ausarbeitung und der Verhandlung von Interessenausgleichs- und Sozialplanregelungen. Die engagierte arbeitsgerichtliche Vertretung stellt eine Selbstverständlichkeit für ihn dar, einschließlich der Interessenvertretung innerhalb von Einigungsstellen.

Er ist darüberhinaus auf das Personalvertretungsrecht nach LPVG und BPersVG spezialisiert und vertritt Personalräte erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich in allen diesbezüglichen Rechtsfragen. Dies trifft ebenso auf die Mitarbeitervertretungen (MAV) im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechtes (Caritas, Diakonie, etc.) zu.

Seine kommunikativen Stärken kommen darüber hinaus bei der Leitung von arbeitsrechtlichen Seminaren zum Thema kollektives Arbeitsrecht voll zum Tragen.



Vita:

2009 Fachanwalt für Arbeitsrecht (Zusatzqualifikation)
2009 Rechtsanwalt bei Löffler, Steigelmann, Krieger & Partner, Leitung von Inhouseseminaren
2009-2005 Rechtsanwalt in einer zivil- und arbeitsrechtlich ausgerichteten, überörtlichen Anwaltskanzlei
2003-2005 Referendariat am Landgericht Offenburg
1998-2003 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg

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pdfFortbildungsbescheinigungen Alexander Fischer
pdfFortbildungsbescheinigung 2010 Alexander Fischer
pdfFortbildungsbescheinigung 2011 Alexander Fischer