Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Bertolt Brecht


Rechtsanwalt Alexander Fischer arbeitet in unserer Partnerschaft primär im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts, angefangen beim Tarifvertragsrecht, über das Erstellen von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, das Überprüfen der Rechte von Betriebs- und Personalräten bei Einstellungen, Ein- und Umgruppierungen, Versetzungen, bis hin zur Ausarbeitung und der Verhandlung von Interessenausgleichs- und Sozialplanregelungen. Die engagierte arbeitsgerichtliche Vertretung stellt eine Selbstverständlichkeit für ihn dar, einschließlich der Interessenvertretung innerhalb von Einigungsstellen.
Er ist darüberhinaus auf das Personalvertretungsrecht nach LPVG und BPersVG spezialisiert und vertritt Personalräte erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich in allen diesbezüglichen Rechtsfragen. Dies trifft ebenso auf die Mitarbeitervertretungen (MAV) im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechtes (Caritas, Diakonie, etc.) zu.
Seine kommunikativen Stärken kommen darüber hinaus bei der Leitung von arbeitsrechtlichen Seminaren zum Thema kollektives Arbeitsrecht voll zum Tragen.
Vita:
| 2009 | Fachanwalt für Arbeitsrecht (Zusatzqualifikation) |
| 2009 | Rechtsanwalt bei Löffler, Steigelmann, Krieger & Partner, Leitung von Inhouseseminaren |
| 2009-2005 | Rechtsanwalt in einer zivil- und arbeitsrechtlich ausgerichteten, überörtlichen Anwaltskanzlei |
| 2003-2005 | Referendariat am Landgericht Offenburg |
| 1998-2003 | Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg |
Herunterladen:
Fortbildungsbescheinigungen Alexander Fischer
Fortbildungsbescheinigung 2010 Alexander Fischer
Fortbildungsbescheinigung 2011 Alexander Fischer