Hauptziele der Bauunternehmen einschließlich der Handwerker sind zum einen die Abwehr unberechtigter Mangelrügen und die Abnahme des errichteten Bauwerks, darüber hinaus erlangt die Absicherung der Werklohnforderung eine immer größere Bedeutung. Die zeitnahe Auszahlung des Werklohns für die erbrachten Bauleistungen sichert die Liquidität und die Bonität eines jeden Bauunternehmens.

Eine lückenlose Dokumentation der vertraglichen Vereinbarungen als auch der Errichtung des Bauvorhabens sind dabei unverzichtbar, ebenso die Protokollierung von Zusatzabreden auf der Baustelle als auch die Abnahme der Bauleistung.

Wir betrachten es deshalb in diesem Bereich als unsere Aufgabe nicht nur ihre Ansprüche geltend zu machen oder gerichtlich durchzusetzen, wir legen gleichzeitig Wert darauf, unsere Mandanten zu beraten, wie sie künftig die Durchsetzung ihrer Ansprüche bereits während der Bauphase vorbereiten und optimieren können.