Eine mangelfreie und termingerechte Errichtung des Bauvorhabens unter Einhaltung der Kostenplanung sind die drei Hauptziele eines jeden Bauherren.
Dies setzt eine konsequente Feststellung und Dokumentation eventuell auftretender Baumängel gegebenenfalls mittels der Beauftragung eines Gutachters in einem gerichtlichen Beweisverfahren voraus, so wie die vertragliche Festschreibung von Fertigstellungsterminen und Baukosten und sowie deren Durchsetzung.
Wir beraten sie deshalb möglichst bereits vor Abschluss eines Bauvertrages über dessen optimale Gestaltung und setzen ihre Ansprüche sowohl auf der Baustelle als auch im Gerichtssaal durch.