Für Architekten und Ingenieure ist die klare Gestaltung ihrer Verträge insbesondere die konkrete Festschreibung der beauftragten Planungs- und Leistungsphasen sowie eine sinnvolle Einschränkung ihrer Haftungsrisiken von großer Bedeutung.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Baurechts beraten wir sie bei der Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen und beraten und vertreten sie sowohl gegenüber dem Bauherrn als auch gegenüber den von ihnen im Namen des Bauherrn beauftragen Bauunternehmen.