Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrschaft und Bauunternehmen oder zwischen Bauunternehmen untereinander. Dabei weisen die Bauverträge gegenüber dem übrigen Vertragsrecht viele Besonderheiten auf, so zum Beispiel die Frage der Vereinbarung der VOB beziehungsweise welche Vor- und Nachteile mit deren Vereinbarung verbunden sind.

Zur Bearbeitung baurechtlicher Probleme ist deshalb sowohl eine fachliche Spezialisierung des Rechtsanwalts als auch die einschlägige Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet unabdingbar.

Michael Steigelmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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