Wissen, wo man steht
Die wirtschaftlichen Erfolge der Bundesrepublik Deutschland seit den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts wäre ohne engagierte und kompetente Betriebsräte in den Betrieben undenkbar. Die Beratung und Interessenvertretung der Betriebsräte setzt vertiefte Kenntnisse des kollektiven Arbeitsrechts, Unternehmensrechts, Gesellschaftsrechts sowie Steuerrechts voraus. Seit nahezu 25 Jahren arbeiten wir in diesem Bereich und haben uns überregional einen entsprechenden Namen gemacht. Sei es etwa bei Umstrukturierungen, bei Verhandlungen über Sozialpläne/Interessenausgleiche oder im Zusammenhang mit Seminaren zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht – Sie werden in unserer Kanzlei einen hoch kompetenten Mitarbeiter als für Sie zuständigen Ansprechpartner erhalten.
Wir wissen aus Erfahrung: Nur der kompetende Betriebrat kann die Interessen der Arbeitnehmer gut vetreten. Nutzen Sie deshalb auch die Kompetenz unseres Wirtschaftsprüfers, der als Sachverständiger Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben unterstützt.
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